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BayObLG, 15.02.1991 - 3 ObOWi 140/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes; Begriff des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; Unerlaubte Überlassung von Arbeitskräften; Kriterien für das Vorliegen eines echten Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 19.11.1990 - 3 ObOWi 124/90
Auszug aus BayObLG, 15.02.1991 - 3 ObOWi 140/90
Von einem echten Arbeitsverhältnis kann nur die Rede sein, wenn es, wie der Senat bereits mehrfach betont hat (BayObLG vom 19.11.1990 - 3 Ob OWi 124/90 und vom 12.1.1989 - 3 Ob OWi 177/88), unabhängig vom Verleihvertrag eingegangen wurde, diesen überdauert und den Verleiher verpflichtet, den Lohn auch dann zu zahlen, wenn der Leiharbeitnehmer zeitweise nicht ausgeliehen werden kann. - BayObLG, 29.05.1980 - 3 ObOWi 174/79
Berücksichtigung der Besteuerung bei der Ermittlung des aus einer …
Auszug aus BayObLG, 15.02.1991 - 3 ObOWi 140/90
Im übrigen ist insoweit zwar nicht die eigene Einkommenssteuer (BayObLGSt 1980, 40), die der Betroffene aus der Arbeitnehmerüberlassung zu zahlen hat, wohl aber die Umsatzsteuer (…Becker/Wulfgramm AÜG 3. Aufl. Art. 1 § 1 Rn.78; Bilsdorfer DStR 1983, 609) in Ansatz zu bringen, die im Rahmen des Arbeitskräfteverleihs anfällt, unabhängig, ob die Steuer bereits bezahlt ist oder noch zu zahlen ist (…Göhler OWiG 9. Aufl. § 17 Rn. 42). - BayObLG, 14.05.1981 - 3 ObOWi 73/81
Auszug aus BayObLG, 15.02.1991 - 3 ObOWi 140/90
Eine Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG setzt somit das Bestehen eines echten Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher voraus (BayObLGSt 1981, 66 = GewArch 1981, 306 = BayVBl. 1981, 569; vgl. hierzu ferner Das Deutsche Bundesrecht VD 22 S. 15; Marschall Bekämpfung illegaler Beschäftigung 1982, S.13).